Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen
einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Beihilfe sowie einige private Versicherungen erwarten nach den
ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen.
Als Privatversicherter hängt die Kostenerstattung immer von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich in jedem
Fall vor Beginn der Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig
ist.
Paarberatung und -therapie können leider weder mit gesetzlichen noch mit privaten Krankenkassen abgerechnet werden.
Die gute Nachricht zuerst: Ihre gesetzliche Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung
in einer Privatpraxis zu erstatten, wenn Sie keinen baldigen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung bekommen.
Hierfür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat zum Antragsverfahren einen hilfreichen Ratgeber erstellt, den Sie auf der Webseite der Bundespsychotherapeutenkammer.
Falls Sie gesetzlich versichert sind, ist es unbedingt nötig, dass Sie
vor dem Erstgespräch bei mir eine Bestätigung Ihrer Krankenkasse erhalten, dass diese die Kosten übernimmt, da Sie diese sonst als Selbstzahler tragen.
Als Selbstzahler spielen alle genannten Formalitäten für Sie keine Rolle.